Kinderschutzkonzept

Der Kreisschiedsrichterausschuss, der Schiedsrichter-Förderverein und die Schiedsrichtervereinigung Marburg bekennen sich zum aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen im Fußball. Nicht zuletzt auch durch die Partnerschaft mit Fairplay Hessen ist die Marburger Schiedsrichtervereinigung mit dem Thema Kindeswohl in Kontakt gekommen. Das vorliegende Präventionskonzept benennt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Kinderschutzes.

Kinderschutzkonzept der SRVGG Marburg

benennung eines ansprechpartners

Der KSA ist in der Schiedsrichtervereinigung Marburg für das Thema Kinderschutz verantwortlich. Er ist Ansprechpartner sowie Anlaufstelle innerhalb der Vereinigung und ist inhaltlich zum Thema Kinderschutz geschult. Bei ihm können Vorfälle gemeldet und Hilfe gesucht werden. Ggf. ist auch eine Weitervermittlung an externe Anlaufstellen möglich.

verhaltenskodex

Alle aktiven und passiven Schiedsrichter/innen der Schiedsrichtervereinigung Marburg verpflichten sich auf einen Verhaltenskodex gegenüber Kindern und Jugendlichen. Durch den Kodex legt die Vereinigung die Grundsätze seines Verhal- tens gegenüber den Kindern und Jugendlichen fest.

Interventionsleitlinien im krisenfall

Im Krisenfall steht der Ansprechpartner als Anlaufstelle zur Verfügung. Das Merkblatt zur Intervention gibt Leitlinien zum Verhalten im Krisenfall vor. Näheres zu Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen und Aussagen zum Umgang mit der Öffentlichkeit regelt das Merkblatt.

KINDERSCHUTZKONZEPT DER SRVGG MARBURG

kommunikation & information

Die Schiedsrichtervereinigung informiert über ihre Kommunikationskanäle zum Thema im Allgemeinen, veröffentlicht das Kinderschutzkonzept, den Verhaltenskodex sowie Interventionsleitlinien für den Krisenfall.

bildung & Qualifizierung

Jährlich findet in Kooperation mit dem Fußballkreis eine Kurzschulung zum Thema Kindeswohl für Trainer/innen und Schiedsrichter/innen statt. Der Kurzschulungsbesuch wird auf als SR-Pflichtversammlung anerkannt.

Führungszeugnisse

Die Vorlage eines Führungszeugnisses ist zunächst nicht notwendig. In der Schiedsrichtervereinigung gibt es keine besonderen Funktionsgruppen (z. B. Trainer mit Einzeltrainingsmaßnahmen).

inkrafttreten

Das Kinderschutzkonzept der Schiedsrichtervereinigung tritt per Beschluss des Kreisschiedsrichterausschusses zum 01.03.2019 in Kraft.