Am morgigen Dienstag, den 25.04.2023, am Sportgelände des Georg-Gassmann-Stadions (Leopold-Lucas-Straße 46b, 35037 Marburg) findet unsere diesjährige Kreisleistungsprüfung statt. Wie in den letzten Jahren ist auch diesmal eine Aufteilung zur besseren Durchführung geplant:
Gruppe 1: Regeltest 18:15 Uhr, Lauftest 18:35 Uhr
Gruppe 2: Regeltest 19:00 Uhr, Lauftest 19:20 Uhr
Für alle SR besteht die Wahlmöglichkeit, ob sie in Gruppe 1 oder 2 die Kreisleistungsprüfung absolvieren möchten. Bitte beachtet, dass wir voraussichtlich keine Möglichkeit zum Duschen haben. Treffpunkt wird auf der Tribüne sein.
Die Kreisleistungsprüfung besteht, wie in den Jahren zuvor, aus einem Regeltest und einer körperlichen Leistungsüberprüfung. Es besteht Teilnahmepflicht für alle aktiven Schiedsrichter und Beobachter. Auch die Neulinge nehmen an der KLP teil.
Der diesjährige Regeltest wird Fragen aus den Hausregeltests der aktuellen Saison umfassen. Die Fragen und Lösungen der HRT’s hatten wir Euch bereits zukommen lassen. Zudem findet Ihr Sie unter folgendem Link ganz unten: https://www.hfv-online.de/fussball/schiedsrichter/hausregeltests/
Wir möchten Euch gerne im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen daran erinnern, dass die digitalen Schiedsrichterausweise nur bei Ablegen der Kreisleistungsprüfung verlängert werden. Außerdem schreibt das SR-Pflichtsoll vor, dass die Teilnahme an der KLP unabdingbare Voraussetzung für die Anrechnung als Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterin ist. Aus diesen Gründen legen wir Euch eine Teilnahme ans Herz. Wir möchten dabei betonen, dass wir dadurch alle Schiedsrichter bitten wollen, sich mindestens einmal pro Jahr mit Regelfragen auseinander zu setzen.
Unentschuldigtes Fehlen kann satzungsgemäß bestraft werden. Entschuldigungen/Abmeldungen ausschließlich über E-Mail-Adresse des KSA (info@schiedsrichter-marburg.de) bis zum 30.04.2023.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass zahlreiche SR mit den von uns angebotenen Pflichtveranstaltungen das SR-Pflichtsoll nicht erreichen werden und demnach nicht für ihren Verein angerechnet. Um eine Anrechnung doch noch zu erreichen, besteht die Möglichkeit auch Lehrveranstaltungen der umliegenden Kreise zu besuchen. Informiert Euch über den aktuellen Stand Eurer Lehrabende und sucht nach Terminen auf den Homepages der Nachbarvereinigungen. Nach Meldung durch den dortigen KSO tragen wir die Lehrabende entsprechend ein.
Unentschuldigtes Fehlen kann satzungsgemäß bestraft werden. Entschuldigungen/Abmeldungen ausschließlich über E-Mail-Adresse des KSA (info@schiedsrichter-marburg.de) bis zum 30.04.2023.
Der Wiederholungstermin findet voraussichtlich am Sonntag, den 11.06.2023, ab 09:00 Uhr auf dem Sportgelände des FSV Schröck statt.