Am kommenden Sonntag, den 16. Juni 2019, bieten wir den Wiederholungstermin der Kreisleistungsprüfung an. Ab 09:30 Uhr besteht die Möglichkeit die Kreisleistungsprüfung auf dem Sportgelände des FSV Schröck nachzuholen. Dieser Termin ist nur für diejenigen Schiedsrichter von Bedeutung, die den ersten Termin in Cölbe im April nicht wahrnehmen konnten.
Wir weisen darauf hin, dass der Wiederholungstermin der KLP die letzte Möglichkeit in dieser Saison darstellt, eine Lehrveranstaltung für die Erfüllung des Pflichtsolls zu besuchen.
Darüber hinaus bitten wir Euch zu beachten, dass die SR-Ausweise für die kommende Saison nur bei Teilnahme an der Kreisleistungsprüfung gestempelt werden. Auch aus diesem Grund legen wir Euch eine Teilnahme ans Herz. Wir möchten dabei betonen, dass wir dadurch alle Schiedsrichter bitten wollen, sich mindestens einmal pro Jahr mit Regelfragen auseinander zu setzen. Außerdem ist das Ablegen einer jährlichen Leistungsprüfung durch den HFV satzungstechnisch vorgeschrieben.
Unentschuldigtes Fehlen kann satzungsgemäß bestraft werden – Abmeldungen/Entschuldigungen bitte bis zum 21. Juni 2019 ausschließlich über die E-Mail-Adresse des KSA (info@schiedsrichter-marburg.de)